Erbendorf. (njn) Auf ein großes Interesse stieß der Erste-Hilfe-Lehrgang der BRK-Bereitschaft für Ehren- und Hauptamtliche aus der katholischen Pfarrei. Denn nach einer Vorschrift des Bistums Regensburg muss bei Gottesdiensten in der Pfarrei immer ein Ersthelfer anwesend sein. Pfarrer Martin Besold bezeichnete den lehrreichen Kurs als eine "tolle Sache".
Grundsätzlich sind die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Pfarrei, wie Pfarrer, Mesner, Lektoren und Ministranten über das Bistum bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert, wenn sie im Auftrag der Pfarrgemeinde tätig sind. Deshalb gelten für die Zusammenkünfte, auch für Gottesdienste, der Pfarrei die Richtlinien und Regelungen der Berufsgenossenschaft, die die Anwesenheit eines ausgebildeten Ersthelfers vorsehen.
BRK-Bereitschaftsleiter Sven Lehner ließ es sich nicht nehmen, den Kurs mit Unterstützung von Ausbildungshelfer Alexander Scholz durchzuführen. Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern aus der Pfarrei nahmen unter anderem auch Pfarrer Martin Besold, Kindergartenleiterin Schwester Philippe und Gemeindereferentin Roswitha Heining daran teil. Lehner erklärte eingangs, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen Menschenleben retten können. Darum sollte jeder die ersten und wichtigen Schritte bis zum Eintreffen des Arztes oder Rettungsdienstes beherrschen.
Neben dem Absetzen eines Notrufs mit der neuen Notrufnummer 112, die ohne Vorwahl oder Gesprächsguthaben am Handy jederzeit erreichbar ist, wurde die stabile Seitenlage bei bewusstlosen Menschen geübt. Auch der Umgang mit dem Frühdefibrilator wurde geübt. "Denn dieses Gerät unterstützt in Kombination mit einer Herz-Lungen-Wiederbelebung in den ersten drei bis fünf Minuten die Wiederbelebung", so Lehner. Damit erhöht sich die Überlebensrate um 50 bis 75 Prozent.
Verbände anlegen
Auch das Anlegen von Verbänden, wie beispielsweise Druckverband oder Fingerkuppenverband wurde von allen Kursteilnehmern praktisch geübt. Angesprochen wurden auch Kälteschäden bei Personen, die durch Unterkühlung oder Erfrierungen hervorgerufen werden. Aktivitäten, die nach den Worten des Ausbildungsleiter immer gemacht werden können, seien die sogenannten "HELD"-Maßnahmen: Hilfe rufen (Notruf), ermutigen und trösten, die lebenswichtigen Funktionen überprüfen, eine Decke unterlegen oder die Person zudecken.
Quelle: Der neue Tag / oberpfalznetz.de