· Pressemitteilung

Kontakt mit anderen Menschen

Zur Informationsveranstaltung der Nachbarschaftshilfe war auch Bürgermeister Lothar Müller gekommen. Bild: lk

Holger Schedl stellt bei Treffen der Nachbarschaftshilfe Tagespflege vor

Plößberg. (lk) Vor einem Jahr wurde die Nachbarschaftshilfe Plößberg gegründet. Integriert ist die Organisation im Bayerischen Roten Kreuz. Bei einer Informationsveranstaltung im BRK-Heim Frohnweg ging BRK-Kreisgeschäftsführer Holger Schedl auch auf das Thema Tagespflege ein.NBH-Sprecherin Jutta Frankenhäuser verwies auf die regelmäßigen Sprechstunden jeweils am Donnerstag im Rathaus in Plößberg. BRK-Kreisgeschäftsführer Holger Schedl erwähnte eingangs, dass es Tagespflege für Senioren seit 15 Jahren gebe. Zum Angebot der Tagespflege gehören die Alltagsgestaltung für Pflegebedürftige und Senioren, ein Spezialangebot für Demenzkranke, die Mobilisation und das Gedächtnistraining, aber auch die Begleitung und Hilfe, um lange gut zu Hause leben zu können. Die Ausstattung einer Tagespflege umfasse einen Tagespflegeraum mit Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, einen Pflegearbeitsplatz, einen Therapieraum, Ruheräume, eine behindertengerechte Toilette und Dusche, aber auch einen Gartenbereich mit barrierefreiem Weg. Weiter informierte Holger Schedl auch noch über die Ausstattung einer Tagespflege, wozu er einige Bilder zeigte. Ein weiterer Informationspunkt war: Was kostet die Tagespflege? In einem Schaubild verdeutlichte der BRK-Kreisgeschäftsführer die Zahlen für die unterschiedlichen Pflegegrade. Die Ganztagessätze sehen hier einen monatlichen Eigenanteil zwischen 358 und 1365 Euro vor. Bei der Notwendigkeit der Tagespflege wusste Schedl, dass die Pflege von Angehörigen mit großen Mühen und Entbehrungen verbunden sei. Schon ein freier Tag in der Woche bedeute Ruhe, Entspannung und große Erleichterung für jeden Angehörigen. „Unsere Tagespflegegäste erleben einen sinnvollen abwechslungsreichen Tag und Kontakt mit anderen Menschen“, versicherte der Kreisgeschäftsführer. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 hätten Anspruch auf die Leistungen der Tagespflege, Personen mit Pflegegrad 1 könnten ihren Entlastungsbetrag hierfür einsetzen. Quelle: Der neue Tag / onetz.de